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01.07.2013
Aufwendungen eines Angestellten, die beruflich veranlasst sind, sind im Regelfall als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Ob der Betreffende eine Bildungsveranstaltung aus beruflichen oder nur aus privaten Gründen besucht hat, kann schwierig...weiter
21.03.2012
Einrichtungen, die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen anbieten, behandeln diese zum Teil als umsatzsteuerpflichtig, zum Teil als umsatzsteuerfrei. Um eine gleichmäßige Umsatzbesteuerung sicherzustellen, weist das Bayerische Landesamt für Steuern auf...weiter
05.09.2013
Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen. Hierzu können auch Aufwendungen für berufsbezogene Fortbildungsmaßnahmen und Maßnahmen gegen typische Berufserkrankungen gehören.Eine als Geigerin tätige...weiter
05.04.2012
Nach der früheren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs konnten Ausgaben, die teilweise privat veranlasst waren, steuerlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden. So waren Kosten von Auslandsstudienreisen nur absetzbar bei...weiter
31.05.2017
Bilden sich Arbeitnehmer beruflich fort, können sie die Kosten für eine solche Bildungsmaßnahme häufig als Werbungskosten absetzen. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Fort- oder Weiterbildung konkret beruflich motiviert ist. So prüfen die...weiter
19.04.2012
Vom Arbeitgeber übernommene Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium des Arbeitnehmers sind kein Arbeitslohn (geldwerter Vorteil), wenn die Kostenübernahme überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgt. Ein derartiger...weiter
25.05.2014
Dass Arbeitnehmer einen Eigenanteil zu Fortbildungskosten beitragen (z.B. durch anteilige Zahlung der Kursgebühren), ist die gängigste Form einer Selbstbeteiligung. Darüber hinaus ist es aber beispielsweise auch möglich, sich in zeitlicher Hinsicht...weiter
08.08.2017
Unternehmer sind in der Regel daran interessiert, dass ihre Mitarbeiter sich fortbilden. Wenn es wichtig für den Betrieb oder die Tätigkeit ist, müssen die Mitarbeiter die Fortbildung in vielen Fällen nicht einmal bezahlen. Aber Achtung! Hier lauert...weiter
18.05.2011
Die mit einer beruflichen Fortbildung verbundenen Reisekosten können als Werbungskosten in voller Höhe abgezogen werden, wenn die Reise ausschließlich oder nahezu ausschließlich der beruflichen Sphäre zuzuordnen ist. Bei auch privater Mitveranlassung...weiter
16.06.2010
Ein angestellter Unfallarzt nahm an einem sportmedizinischen Wochenkurs am Gardasee teil, der als Fortbildung von der Ärztekammer für den Erwerb der Zusatzbezeichnung "Sportmedizin" anerkannt wurde. Das Programm des Kurses sah in den frühen...weiter
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